Kostenbeteiligung an Weiterbildungen des IBAW
Eine anerkannte Weiterbildung kann kostenintensiv sein. Die gute Nachricht ist: Sie erhalten Unterstützung.
Welche Weiterbildungen des IBAW sind beitragsberechtigt?
Als beitragsberechtigt gelten auch einzelne Module der aufgeführten Fachausweise. Die vollständige Liste aller berechtigten Studiengänge und Module des IBAW finden Sie auf der offiziellen Meldeliste des SBFI.
Wie hoch ist die Kostenbeteiligung?
Der Bund übernimmt 50 Prozent der anrechenbaren Teilnahmegebühr, wenn Sie im Anschluss an die Weiterbildung die eidgenössische Prüfung absolvieren. Sie erhalten maximal 9’500 Franken (Berufsprüfung) zurückerstattet.
Beispiel: Clara Zürcher bezahlt für den vorbereitenden Kurs auf die Berufsprüfung CHF 12‘500. Davon sind CHF 12‘000 anrechenbar. Sie hat Anspruch auf einen Bundesbeitrag von CHF 6000 (sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind).
Was müssen Absolvierende beachten?
Bitte prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen (Details finden Sie auf der Website des SBFI):
Nach Besuch Ihrer Weiterbildung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung des IBAW über die bezahlte Teilnahmegebühr. Das Beitragsgesuch können Sie innerhalb von zwei Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen. Der Beginn der Weiterbildung darf nicht länger als sieben Jahre vor Absolvierung der Prüfung zurückliegen.
Welche Weiterbildungen des IBAW sind beitragsberechtigt?
Wie hoch ist die Kostenbeteiligung?
Was müssen Absolvierende beachten?