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Arbeitsrecht Grundlagen HRSE

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Von der Anstellung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können arbeitsrechtliche Problemstellungen auftreten. Mit dem Besuch dieses Moduls des Studiengangs «HR-Assistent*in mit Zertifikat HRSE» lernen Sie, diese Sachverhalte zu beurteilen und die notwendigen Lösungsschritte einzuleiten. Sie befassen sich unter anderem mit den verschieden Vertragsarten, den Rechten und Pflichten beider Parteien sowie wichtigen arbeitsrechtlichen Themen wie Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien, Feiertagen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Inhalt

  • Rechtsquellen und Grundlagen des Arbeitsrechts
  • Arbeitsvertrag
  • Rechte und Pflichten Arbeitgebende und Arbeitnehmende
  • Daten- und Persönlichkeitsschutz
  • Einzel- und Gesamtarbeitsvertrag
  • Normalarbeitsvertrag
  • Probezeit, Kündigung
  • Arbeitszeit, Ferien, Urlaube
  • Lohnfortzahlungspflichten

Lernziele

Die Teilnehmenden sind in der Lage,

  • relevante gesetzliche Grundlagen des Arbeitsrechts zu benennen.
  • lokale Anlaufstellen für juristische Auskünfte zu bezeichnen.
  • Struktur und Aufbau eines Einzelarbeits- und Lehrvertrags zu beschreiben.
  • Arbeitsverträge auf Korrektheit und Vollständigkeit zu überprüfen
  • den Nutzen von Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträgen mit je zwei Beispiele zu erklären.
  • Folgen von Verletzungen des Arbeitsrechts zu nennen.
  • anhand konkreter Situationen die korrekten gesetzlichen Grundlagen zu erklären.
  • für unterschiedliche Kündigungssituationen die Rechtsfolgen zu nennen.
  • anhand von Beispielen den Gestaltungsfreiraum der Arbeitgebenden für weitere Regelungen zu beschreiben.

Zielgruppe

Personen, die sich für arbeitsrechtliche Problemstellungen interessieren und sich aus privaten oder beruflichen Gründen mit den Grundlagen des Arbeitsrechts auseinandersetzen wollen.

Voraussetzung

Sie haben Interesse an arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Anschluss-/Fortsetzungsangebote

Dieses Modul ist Bestandteil des Studiengangs HR-Assistent*in mit Zertifikat HRSE und kann bei einem späteren Lehrgangsbesuch angerechnet werden.

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