Sie arbeiten bereits im Personalwesen? Mit dem eidg. Fachausweis HR- Fachfrau/HR-Fachmann verbessern Sie Ihre Position im Unternehmen. Denn Sie können noch mehr Verantwortung und anspruchsvolle Teilfunktionen übernehmen – ganz nach Grösse des KMU oder der Organisation, für die Sie tätig sind. Wir führen Sie zielsicher zur eidg. Berufsprüfung der Fachrichtung A – Betriebliches Human Resources Management. Praxisnah und fokussiert thematisieren wir relevanten Themen des Personalmanagements: Recruiting, Mitarbeitergespräche, Prozessautomatisierung und - standardisierung in der Personaladministration und weitere spannende Bereiche. Internationale Vernetzungen und grenzüberschreitendende Geschäftsaktivitäten zeigen: Die digitale Transformation ist im HR- Bereich genauso relevant wie beispielsweise im Verkauf. Ob Recruiting oder Digitalisierung: Wir machen Sie fit für Ihre Karriere im Personalwesen – mit nachhaltiger Zukunftsperspektive.
Im Studiengang erwerben Sie während 1 Jahr folgende Kompetenzen: Generalisten-Wissen (Basis 1: 56 Lektionen)
HR-Fachleute unterstützen Führungskräfte im Management der zentralen HR- Prozesse – von der Gewinnung des Personals und der Arbeitsgestaltung über die Beurteilung, Entwicklung und Honorierung bis hin zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Unterstützung in der Führung. Die Lernziele richten sich an den Handlungsfeldern der Wegleitung zur Eidg. Fachausweis-Prüfung HR-Fachleute aus.
Bei der Anmeldung zur Berufsprüfung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Wenn Sie die Zulassungskriterien erfüllen, können Sie sich zur eidgenössischen Berufsprüfung des Verbands anmelden. Informationen finden Sie unter www.hrse.ch. Bei mindestens 80 Prozent des Unterrichts-Besuch und Erfüllung der Kompentenznachweise (Prüfungsvorbereitung) erhalten Sie das Zertifikat HR-Fachfrau/ HR-Fachmann IBAW.
Bundesbeiträge / Subjektfinanzierung: Eine anerkannte Weiterbildung kann kostenintensiv sein. Die gute Nachricht ist: Sie erhalten Unterstützung. Schon die Zulassung zur Berufsprüfung (HR-Fachfrau/-mann mit eidg. Fachausweis), berechtigt Sie zur Rückerstattung von 50% der Studiengangskosten. Ihr Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Weitere Infos finden Sie unter Subventionen IBAW